Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Saatkrähen stellen in den letzten Jahren auch in unserer Gemeinde starke Lärm- und Schmutzbelästigungen vor allem in der Brutzeit, also zwischen Februar und Juni, dar.

Ihre Anzahl in Neufahrn ist in den vergangenen Jahren gleichbleibend bei ca. 200 Brutpaaren. Diese Vögel bevorzugen mittlerweile Siedlungsgebiete, weil sich hier oft mehr geeignete Niststandorte als außerhalb finden. Wo die Möglichkeit besteht, suchen sie ihre Nahrung auf Wiesen. Sind diese nicht vorhanden, stellen insbesondere frisch gedüngte oder bearbeitete Äcker sowie aufkeimende Saaten attraktive Alternativen dar. So können mitunter bei größeren Saatkrähenkolonien Schäden auf Ackerflächen verursacht werden. Zunehmend werden Nahrungsquellen wie Kompostwerke und Futterstellen aufgesucht.

Für ein Vorgehen gegen eine Saatkrähenbesiedlung gibt es leider enge Vorgaben. Es ist verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. In begründeten Ausnahmefällen kann eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung von den Grundstückseigentümern bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden, um beispielsweise Vergrämungsmaßnahmen durchführen zu können. Als Gemeinde haben wir aufgrund dieser rechtlichen Voraussetzungen und oft auch wegen der Eigentumssituation nur einen eingeschränkten Handlungsspielraum.

Bayernweit waren viele Lenkungs- und Vergrämungsmaßnahmen wenig erfolgreich. Die Anzahl an Brutpaaren hat sich in den betroffenen Gemeinden in den meisten Fällen nicht signifikant verringert, meist sogar weiter erhöht. Vielfach haben sich die Probleme in andere Ortsteile oder andere Gemeinden verlagert. Häufig teilt sich eine Kolonie bei Störung in kleinere Gruppen auf und verteilt sich an mehreren Orten in der Umgebung. Dadurch werden die Probleme auf mehrere Standorte verteilt, oft verbunden mit einer Zunahme der Gesamtzahl der Brutpaare.

Anfragen zur Saatkrähe und zur naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung können bei der Fachstelle der Regierung von Oberbayern (naturschutz@remove-this.reg-ob.bayern.de) gestellt werden. Für eine umfassende Verbesserung der Gesamtsituation braucht es eine gesetzliche Herabstufung des Schutzstatus der Saatkrähen. Eine Initiative dazu ist leider vor wenigen Jahren im Bundesrat gescheitert. Angesichts der massiven Belastungen werde ich mich zusammen mit ebenfalls betroffenen Gemeinden dafür einsetzen, dass dies wieder aufgegriffen werden muss. Sie können dies auf dem Weg einer Petition an den Bayerischen Landtag ebenfalls unterstützen. Näheres unter: https://www.bayern.landtag.de/petitionen/

Ihr 

Franz Heilmeier

1. Bürgermeister

 

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